AGBs für Dienstleistungen der elsa.consulting AG

September 2024

1 Geltungsbereich

In Bezug zur formalen Beziehung zwischen elsa.consulting und ihrer Kundschaft steht «Vertrag» resp. «Verträge» stellvertretend für sämtliche Verträge, Vereinbarungen, Angebote und Leistungsvereinbarungen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der elsa.consulting AG (nachfolgend „elsa.consulting“ genannt) mit Sitz in 8360 Eschlikon TG, Schweiz. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen der Kundschaft oder Teile davon werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wird.

2 Generelle operative Bedingungen

2.1 Ausführung

elsa.consulting ist für die Art und Weise der Ausführung der vertraglichen Leistungen verantwortlich. Führen Wünsche der Kundschaft im Vergleich zur bisherigen Absprache zu einem erhöhten Arbeitsaufwand für elsa.consulting, so werden sich die Parteien nach Treu und Glauben über eine angemessene Anpassung der Vergütung von elsa.consulting sowie der Lieferung der Leistungen verständigen. elsa.consulting ist jeweils bestrebt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten ein optimales Kundenerlebnis zu generieren.

elsa.consulting ist berechtigt, ihre vertraglichen Verpflichtungen auf Dritte zu übertragen resp. Dritte zur Vertragserfüllung beizuziehen. In diesem Fall (unabhängig ob Hilfsperson oder Substitut) haftet elsa.consulting nur für die sorgfältige Auswahl und Instruktion dieser Dritten.

Die Kundschaft wird während der Laufzeit dieses Vertrages andere Dienstleister oder Berater für dieselbe Aufgabe nur nach Absprache mit elsa.consulting hinzuziehen.

2.2 Erfüllungsort

Ort der Leistungserfüllung ist der Sitz der Kundschaft.

2.3 Arbeitsort

Sofern die Parteien im Vertrag keinen besonderen Arbeitsort vereinbart haben, gilt als Arbeitsort für die Erbringung von Dienstleistungen das, der Kundschaft nächstgelegene Büro von elsa.consulting, insbesondere wenn Leistungen telefonisch oder remote ausgeführt werden können.

2.4 Fälligkeitstermine

Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung seitens elsa.consulting ausdrücklich genannt und bestätigt sind. Leistungsfristen werden erst wirksam, wenn sich die Parteien über alle Einzelheiten im Vertrag geeinigt haben.

Schadensersatzansprüche wegen Verzögerung der Leistung sind nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit möglich.

2.5 Abrechnungskonditionen

Die Kundschaft trägt auftragsbedingte Spesen (z.B. Reise-, Transfer-, Übernachtungs- und Verpflegungsspesen für Vorortarbeit) sowie auftragsbezogene Zusatzkosten (z.B. Materialien oder Lizenzen).

Für die Leistungserbringung gilt:

  • Tagesraten basieren auf einem Achtstundentag und fünf Arbeitstagen pro Woche.
  • Reisezeit wird mit 50% der vereinbarten Rate abgerechnet.
  • Die Leistungen werden monatlich in Rechnung gestellt

Alle vereinbarten Preise resp. Vergütungszahlungen verstehen sich als Nettopreise (exkl. allfälliger Steuern).

2.6 Mitwirkungspflicht der Kundschaft

Die Kundschaft verpflichtet sich, elsa.consulting unentgeltlich jede erforderliche Unterstützung zu gewähren und insbesondere alle für die Durchführung des Auftrages notwendigen Informationen und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Insbesondere ist elsa.consulting über jegliche Veränderung von Informationen oder Umständen sowie über auftretende Störungen, welche die Auftragserfüllung beeinflussen, umgehend in Kenntnis zu setzen.

Die Kundschaft trifft sämtliche Vorkehrungen, um angemessene Arbeitsbedingungen zu schaffen, von Remote oder – falls gewünscht – vor Ort. Insbesondere sind sämtliche Informationen, Dokumente, Prozesse und Kenntnisse über besondere Umstände, welche für die Erfüllung des Auftrages von Bedeutung sein können, unaufgefordert zur Verfügung zu stellen oder zugänglich zu machen.

2.7 Pflicht zur Sozialversicherung

Alle in Verträgen von elsa.consulting enthaltene leistungserbringende Personen sind bei elsa.consulting oder einem Subunternehmer von elsa.consulting angestellt, welche für die Erfüllung der sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen verantwortlich sind.

2.8 Externe Bevollmächtigung

elsa.consulting hat grundsätzlich keine Berechtigung gegenüber Dritten im Namen der Kundschaft Zu- / Absagen zu machen, es sei denn, es liegt eine explizite Vollmacht vor.

3 Bedingungen für Projektverträge / -vereinbarungen

Regelungen in diesem Abschnitt der AGB gelten für sämtliche projektbezogenen Verträge von elsa.consulting, unabhängig davon, ob diese als Einzelverträge (bspw. Projektverträge) oder basierend auf einer Rahmenvereinbarung (bspw. Projektvereinbarungen) abgeschlossen werden. Im Folgenden wird «Projektvertrag» resp. «Projektverträge» stellvertretend für sämtliche projektbezogenen Verträge oder Vereinbarungen der el-sa.consulting verwendet.

3.1 Projektinhalt

Art und Umfang der von elsa.consulting zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem von der Kundschaft schriftlich angenommenen und durch elsa.consulting bestätigten Projektvertrag.

3.2 Beendigung eines Projektvertrags

Da diese Verträge auf einem Projekt basieren, enden sie automatisch zum Zeitpunkt der Fertigstellung des definierten Projektinhalts.

3.3 Vorzeitige Beendigung von Projektverträgen

Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages / der Vereinbarung vor dessen Erfüllung, seitens Kundschaft oder elsa.consulting, ist nur aus wichtigen Gründen möglich.

Im Falle einer vorzeitigen Beendigung eines Projektvertrages ist die bis dahin sowie im Rahmen der Kündigungsabwicklung erbrachte Leistung von elsa.consulting zu vergüten.

Erfolgt die vorzeitige Kündigung durch elsa.consulting, stellt elsa.consulting sicher, dass der aktuelle Stand der erbrachten Leistungen dem Kunden übergeben werden, zur weiteren Entwicklung oder Nutzung.

Erfolgt die vorzeitige Kündigung durch die Kundschaft oder aufgrund deren Verfehlen seiner vertraglichen Pflichten, so zahlt sie nebst der bereits erwähnten Vergütung für die geleistete Arbeit eine Konventionalstrafe in Höhe von mindestens 35% des vereinbarten Honorars für die vereinbarte, jedoch durch den vorzeitigen Abbruch entfallende Leistung, unabhängig etwaiger weiterer Schadensersatzansprüche.

4 Rahmenkonditionen

4.1 Rechnungsstellung

Konkrete formale Anforderungen an Rechnungs-Inhalte sowie den Rechnungs-Zustellungsprozess sind jeweils von der Kundschaft proaktiv zu kommunizieren. Dasselbige gilt für diesbezügliche Anpassungen dieser Anforderungen während der Vertragslaufzeit.

4.2 Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt, ohne jeden Abzug zu bezahlen. Eine Verrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts hinsichtlich der fälligen Zahlung ist nur zulässig, wenn die Forderung der Kundschaft von elsa.consulting unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Kommt die Kundschaft in Verzug, so ist elsa.consulting berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% zu verrechnen. Die Geltendmachung weitergehender Schadensansprüche bleibt davon unberührt.

Bis zur vollständigen Erfüllung ihrer Zahlungsansprüche steht elsa.consulting das Recht zu, die Leistungserbringung vorübergehend auszusetzen und ihr überlassene Unterlagen und Materialien der Kundschaft zurückzuhalten. Für allfällige daraus resultierende Verzögerungen und Umstände ist elsa.consulting nicht haftbar.

4.3 Haftung

Schadenersatzansprüche gegen elsa.consulting aus unerlaubter Handlung, Vertragsverletzung oder Verzug bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von elsa.consulting. elsa.consulting haftet nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden der Kundschaft.

Die Haftung von elsa.consulting entfällt, wenn der Schaden auf einem offensichtlich fehlerhaften Verhalten von elsa.consulting zurückzuführen ist, auf welches die Kundschaft jedoch die Geschäftsleitung von elsa.consulting nicht frühzeitig und schriftlich hingewiesen hat.

elsa.consulting haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten der Kundschaft, es sei denn, elsa.consulting hat deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. elsa.consulting haftet auch dann nicht, wenn die Kundschaft nicht sichergestellt hat, dass Datenmaterial, welches in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden kann.

Schadensersatz- und Gewährleistungsansprüche der Kundschaft verjähren innerhalb von sechs Monaten, beginnend mit der Beendigung des Projektes.

4.4 Urheberrecht und Übertragung von Geistigem Eigentum

Die Kundschaft darf die Arbeitsergebnisse von elsa.consulting nur für seine eigenen internen Geschäftszwecke verwenden und sie ohne schriftliche Zustimmung von elsa.consulting weder an Dritte weitergeben noch veröffentlichen. In jedem Fall verbleiben alle Urheberrechte zu jeder Zeit bei elsa.consulting.

elsa.consulting behält sich das Eigentum an allen der Kundschaft überlassenen schriftlichen Arbeitsergebnissen vor, bis alle von der Kundschaft vertraglich geschuldeten Honorare bezahlt sind.

4.5 Vertraulichkeit und Geheimhaltung

Die Vertragsparteien (elsa.consulting und die Kundschaft) sind verpflichtet, die ihnen unter dem Vertrag von der jeweils anderen Partei zugänglich gemachten Informationen sowie Kenntnisse, die sie aufgrund der Zusammenarbeit über Angelegenheiten – etwa technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art – der jeweils anderen Vertragspartei erlangen, vertraulich zu behandeln und während der Dauer sowie nach Beendigung dieses Vertrags ohne die vorherige schriftliche Einwilligung der betroffenen Partei nicht zu verwerten oder zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Nutzung dieser Informationen ist allein auf den Gebrauch in Zusammenhang mit der Durchführung der Zusammenarbeit beschränkt.

Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die die andere Partei nachweislich

  • von Dritten erhalten hat oder erhält
    oder
  • die bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoss gegen die in diesem Vertrag enthaltene Verpflichtung allgemein bekannt wurden
    oder
  • an deren Geheimhaltung die andere Partei nachweislich kein Interesse mehr hat
    oder
  • elsa.consulting in einem bestimmten Fall von der Kundschaft von dieser Verpflichtung schriftlich entbunden wurde
    oder
  • eine Information aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Offenlegungs- oder Auskunftspflicht preiszugeben ist
    oder
  • eine Offenlegung zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen unbedingt erforderlich ist.

Die Verpflichtungen gemäss diesem Kapitel «4.5 Vertraulichkeit und Geheimhaltung» bleiben für beide Vertragsparteien auch nach Ende des Projekts (siehe Kapitel «3.2 Beendigung eines Projektvertrags») resp. Beendigung der Rahmenvereinbarung (bei «Leistungen auf Zuruf») für ein weiteres Jahr bestehen.

Ungeachtet der Vertraulichkeit wird elsa.consulting die für das Projekt erforderlichen Daten der Kundschaft unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzgesetze und -vorschriften verarbeiten.

4.6 Schlussbestimmungen

Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags einschliesslich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder Teile davon, insbesondere auch Einkaufsbestimmungen, gelten nicht, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

Das Anpassen eines Anhanges oder Teile des Vertrages hat keine Auswirkung auf die anderen Anhänge oder die Rahmenvereinbarung als Ganzes.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in deutscher und englischer Sprache verfasst. Für den Fall, dass sich die englische und die deutsche Version in einzelnen Punkten widersprechen sollten, haben die Bestimmungen in der deutschen Version Vorrang.

Diese AGB können jederzeit geändert werden. Änderungen oder Ergänzungen der AGB werden dem Kunden bekanntgegeben. Diese werden zum Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht innert 30 Kalendertagen seit Bekanntgabe schriftlich Widerspruch erhebt. Die jeweils gültige Fassung der AGB ist abrufbar auf: https://www.elsa.consulting/agb.

elsa.consulting ist bestrebt, allfällige Differenzen gütlich zu lösen. Für Streitigkeiten gilt der Sitz von elsa.consulting als Gerichtstand. elsa.consulting ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz zu belangen. Sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen den Parteien unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts.